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Visa, Aufenthalts- und Arbeits-bewilligungen

Die Schweiz verdankt ihren Wohlstand nicht zuletzt der Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte.

Diese bereichern das Land nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell. Dank der Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU können sich EU/EFTA-Bürger heute unkompliziert in der Schweiz aufhalten. Auf dem Arbeitsmarkt sind sie den einheimischen Arbeitskräften gleichgestellt. Für Personen aus Drittstaaten, die in der Schweiz leben und arbeiten möchten, gelten bestimmte Voraussetzungen.

 
Zuletzt aktualisiert am: 01.02.2010
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