Politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit
Für zahlreiche Schweizer Firmen, darunter auch Ableger von ausländischen Firmen, ist der europäische Markt bedeutender als der einheimische. Verschiedene Marktöffnungsabkommen ermöglichen ihnen einen beinahe gleichberechtigten Zutritt zum EU-Binnenmarkt unter stabilen Rahmenbedingungen. Diese Abkommen ermöglichen, dass Firmen von der Schweiz aus einen Markt mit einer Bevölkerung von knapp 500 Mio. besser erschliessen und bearbeiten können. Mit der Anwendung dieser Abkommen auf die neuen EU-Mitgliedländern hat die Schweiz auch Zugang zu den osteuropäischen Wachstumsmärkten.
Das bilaterale Vertragswerk zwischen der Schweiz und der EU ist inzwischen weit ausgebaut. Namentlich das Freihandelsabkommen von 1972 sowie die bilateralen Abkommen I von 1999 haben Marktzutrittsschranken beseitigt. Die sogenannten «Bilateralen I» beinhalten die Abkommen technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Personenfreizügigkeit, Landwirtschaft, Forschung, Land- und Luftverkehr. Ein zweites Paket von weiterführenden Abkommen, die so genannten «Bilateralen II» von 2004, bringen zusätzliche wirtschaftliche Vorteile sowie eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in weiteren politischen Bereichen. Die folgenden Abschnitte gehen auf die wichtigsten Abkommen und ihre Bedeutung ein.














