Rechtliche Aspekte: Grundstückerwerb durch Personen im Ausland
Der Erwerb von Grundstücken in der Schweiz ist durch Personen im Ausland gesetzlich beschränkt. Der Bewilligungspflicht unterliegen jedoch grundsätzlich nur der Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneigentum, das nicht selber genutzt wird. Somit können in der Schweiz lebende Ausländer Wohn- und Gewerbeliegenschaften frei erwerben.
Die Aufhebung des entsprechenden Gesetzes, des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller»), ist zurzeit in Beratung im Parlament (1.Quartal 2009). Vorläufig unterliegt der Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland allerdings noch den nachfolgend beschriebenen Einschränkungen.














