Verrechnungspreisvorschriften
Gemäss schweizerischem Steuerrecht müssen Transaktionen zwischen Konzerngesellschaften zu marktüblichen Bedingungen erfolgen (Fremdvergleichsprinzip). Die Schweiz verfügt nicht über eine separate Verrechnungspreisgesetzgebung und plant auch nicht, dass eine solche in absehbarer Zeit in Kraft tritt. Stattdessen folgen die Schweizer Steuerbehörden den Verrechnungspreisrichtlinien der OECD, um zu ermitteln, ob eine Transaktion
zwischen verbundenen Parteien zu marktüblichen Bedingungen erfolgt ist. In der Schweiz müssen keine spezifischen Dokumentationsanforderungen für Verrechnungspreiszwecke beachtet werden. Ein Unternehmen, das geschäftlich in der Schweiz tätig ist, sollte jedoch stets die entsprechenden Unterlagen bereithalten,
mit denen sich die Durchführung von Transaktionen mit verbundenen Parteien zu objektiven marktüblichen Bedingungen belegen lässt.














