Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik
Im Rahmen der Regionalpolitik des Bundes wird die wirtschaftliche Entwicklung von strukturschwachen Regionen wie Berggebieten, ländlichen Regionen und Grenzregionen gezielt gefördert. Bedeutende Investitions- und Innovationsvorhaben sowie die Gründung und Ansiedlung neuer Unternehmen können in solchen Gebieten durch den Bund mit Steuererleichterungen unterstützt werden (vgl. Karte der Anwendungsgebiete in Abb. 1). Wesentliche Voraussetzung für die Gewährung von Steuererleichterungen durch den Bund ist, dass das Vorhaben durch den zuständigen Kanton ebenfalls mit Steuererleichterungen im selben Umfang unterstützt wird.
Anwendungsgebiete Steuererleichterungen, 2007
Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Das Antragsverfahren für Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik läuft immer über den Kanton ab. Die zuständigen kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen beraten über das zweckmässige Vorgehen. Weitere Informationen.















