Zuständigkeiten
Entsprechend dem föderalistischen Staatsaufbau der Schweiz handelt es sich bei der staatlichen Standortförderung um eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen.
«Schweiz. Handels- & Investitionsförderung» sorgt auf nationaler Ebene für die einheitliche Vermarktung des Unternehmensstandortes Schweiz im Ausland.. Osec dient zudem als erste Anlaufstelle für ausländische Investoren und stellt den Kontakt zu den zuständigen kantonalen Behörden her.
Den Wirtschaftsförderungsstellen der Kantone obliegt es, über die Vorteile einer Ansiedlung in ihrem Kanton zu informieren, Kontakte zu den interessierten Investoren zu pflegen, konkrete Ansiedlungsofferten zu unterbreiten sowie durch regionale Stellen und Gemeinden die Betreuung der Investoren vor Ort – auch nach
erfolgter Investition im Sinne der Kundenpflege – zu organisieren.














