Rechtliche Aspekte: Baubewilligung
Bauten und Anlagen dürfen nur mit einer Bewilligung der zuständigen Behörde errichtet oder geändert werden. Das Bauvorhaben muss in erster Linie dem Zonenplan der Gemeinde entsprechen, hat aber zudem weitere Anforderungen zu erfüllen, die sich etwa aus dem Baurecht und dem Umweltschutz (Wasser, Luft, Abfall, Lärm) ergeben oder die im Interesse der öffentlichen Gesundheit und der Sicherheit zu beachten sind.
Das Baubewilligungsverfahren dauert durchschnittlich drei Monate. Das Einreichen eines Baugesuches ist grundsätzlich ein standardisierter Prozess. Neben den Projektplänen sind in Abhängigkeit des Bauvorhabens eine Reihe von weiteren Formularen und Nachweisen einzureichen. Es liegt im Interesse des Bauherrn,
möglichst schnell eine rechtsgültige Baubewilligung zu erhalten, da er während der Planungs- und Baubewilligungsphase die Finanzierungskosten zu tragen hat. Das typische Baubewilligungsverfahren gliedert sich in vier Phasen:
- Information der Behörden, Beratung
- Einreichung des Baugesuches, Vorprüfung, zusätzliche Abklärungen
(Umweltverträglichkeitsprüfungen, Denkmalschutz, etc.) - Prüfung, Information der Öffentlichkeit (Publikation und Aussteckung des Baugespanns), Erteilung der Baubewilligung (inkl. Auflagen, Fristen)
- Rekursfrist, Baufreigabe
Der Erwerb von Grundstücken für den Wohnungsbau unterliegt den Bestimmungen, die in 'Rechtliche Aspekte: Grundstückserwerb durch Personen im Ausland' ausgeführt werden.














