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Verrechnungssteuer (Quellensteuer)

Die Verrechnungssteuer auf Bundesebene ist eine Quellensteuer und wird auf dem Bruttobetrag von Ausschüttungen schweizerischer Unternehmen, auf Erträge von Anleihen und ähnlichen Schuldtiteln von schweizerischen Emittenten sowie auf bestimmte Ausschüttungen von Erträgen inländischer Anlagefonds und Zinszahlungen
auf Einlagen bei Schweizer Bankinstituten erhoben. Auch Lotteriegewinne und Versicherungsleistungen unterliegen der Verrechnungssteuer.

Im Allgemeinen ist der Schuldner für die Steuer haftbar und muss den fälligen Quellensteuerbetrag ungeachtet dessen einbehalten, ob der Empfänger vollständig oder teilweise rückerstattungsberechtigt ist. Eine Rückerstattung ist nur möglich, wenn die
betreffenden Einkünfte für Einkommens-/Gewinnsteuerzwecke ordnungsgemäss deklariert wurden. Ziel dieser Regelung ist es, die Umgehung von Steuern zu verhindern. Für in der Schweiz ansässige juristische Personen erfolgt die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf dem Wege einer tatsächlichen Rückzahlung, während sie bei natürlichen Personen in Form einer Gutschrift mit der Gesamtsteuerschuld im Rahmen des regulären Besteuerungsverfahrens verrechnet wird.

Für nicht in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige stellt die Verrechnungssteuer eine endgültige Steuerlast dar. Auf der Basis eines internationalen Doppelbesteuerungsabkommens oder eines bilateralen Vertrages zwischen der Schweiz und dem Land, in welchem der Empfänger der Erträge seinen Wohnsitz hat, kann jedoch eine teilweise oder vollständige Steuererstattung gewährt werden. Es ist ferner anzumerken, dass für bestimmte Dividendenausschüttungen unter entsprechenden Voraussetzungen ein Meldeverfahren anstelle des Abzugs an der Quelle und des Rückerstattungsverfahrens zur Anwendung kommen kann.

 
Zuletzt aktualisiert am: 22.03.2010
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