Logo

Service

Partner

Sozialversicherungen

Das schweizerische Vorsorge- und Sozialsystem kombiniert die staatliche, die betriebliche und die individuelle Vorsorge und stimmt sie aufeinander ab. Es misst der Eigenverantwortung einen hohen Stellenwert bei. Dadurch bleibt die Gesamtbelastung durch Steuern und Sozialabgaben im internationalen Vergleich sehr moderat.

Das schweizerische Vorsorgesystem baut auf drei Pfeilern auf:

1. Säule: Die Sicherung des Existenzbedarfs der Versicherten erfolgt durch die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Invalidenversicherung (IV). Beide sind obligatorisch und werden durch Beiträge (Lohnprozente) von Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert.

2. Säule: Die berufliche Vorsorge (BVG) dient zusätzlich zur 1.Säule der Fortführung des gewohnten Lebensstandards nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Zu versichern sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge (Lohnprozente) des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.

3. Säule: Die individuelle, freiwillige Selbstvorsorge der Erwerbstätigen soll den weiteren persönlichen Bedarf decken, vor allem durch Bank- und Versicherungssparen. Vorsorgemassnahmen der 3. Säule werden teilweise steuerbegünstigt.

Die drei Grundpfeiler der sozialen Sicherung werden ergänzt durch die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Erwerbsersatzordnung für Einkommensausfälle wegen Militär- oder Zivilschutzdienst (EO), die Lohnfortzahlung bei Mutterschaft sowie Familienzulagen, die sich nach kantonalem Recht richten.

Übersicht obligatorische Beiträge

 
Zuletzt aktualisiert am: 02.10.2009
Osec
Stampfenbachstrasse 85, Postfach 2407, CH-8021 Zürich