Schutz des freien Wettbewerbs
Die schweizerische Wirtschaftsordnung basiert auf den Grundsätzen der freien Marktwirtschaft. Bestehende Wettbewerbsbeschränkungen werden abgebaut. Ein verschärftes Kartellgesetz stärkt den freien und fairen Wettbewerb. Kartelle sind nicht
verboten, aber deren Missbrauch wird geahndet. Die schweizerische Kartellgesetzgebung ist seit 1995 weitgehend jener der EU angeglichen. Das Binnenmarktgesetz sorgt für mehr Wettbewerb und den Abbau protektionistischer Regelungen auf Kantons- und Gemeindeebene. Die Wettbewerbskommission kann einschreiten, wenn der Verdacht auf unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
besteht. Sie prüft auch, ob Unternehmenszusammenschlüsse negative Auswirkungen auf den freien Wettbewerb haben, und sie gibt den Behörden Empfehlungen zur Förderung wirksamen Wettbewerbs ab.
verboten, aber deren Missbrauch wird geahndet. Die schweizerische Kartellgesetzgebung ist seit 1995 weitgehend jener der EU angeglichen. Das Binnenmarktgesetz sorgt für mehr Wettbewerb und den Abbau protektionistischer Regelungen auf Kantons- und Gemeindeebene. Die Wettbewerbskommission kann einschreiten, wenn der Verdacht auf unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
besteht. Sie prüft auch, ob Unternehmenszusammenschlüsse negative Auswirkungen auf den freien Wettbewerb haben, und sie gibt den Behörden Empfehlungen zur Förderung wirksamen Wettbewerbs ab.














